ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

MIETBEDINGUNGEN und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Mietgeräte sind das uneingeschränkte Eigentum der Firma Audio Light Video und können jederzeit vom Vermieter ohne Angabe von Gründen zurückgefordert werden.

Der Mieter hat kein Recht auf Veräußerung oder Verpfändung der Gegenstände.

Ein Verstoß gegen dieses Recht wird als Veruntreuung gewertet und gemäß STGB geahndet.

Pfandforderungen für uns unbeteiligter dritter Parteien dürfen nicht am Mietgerät der Firma Audio Light Video exekutiert werden.

Den Mieter trifft die dahingehende Aufklärungspflicht.

Für Schäden oder Verlust aus angeführten Gründen haftet der Mieter.

Der Mietpreis ist generell im Voraus fällig.

Sonderkonditionen müssen in der Form schriftlich fixiert werden.

Bei nicht fristgerechter Zahlung sind wir zur sofortigen Demontage (gegen Kostenersatz) der Mietgeräte berechtigt.

Allfällige gewährte Rabatte oder Vergünstigungen aus dem Mietfaktor sind damit hinfällig.

Über die Berechnung einer Kaution oder Wertdepots (z.b. bei Auslandsverleih) wird speziell bei Abschluss des Mietvertrages ( Auftrag) entschieden.

Der Mieter ist zur Ausweisleistung verpflichtet, ebenso muss die Adresse des Mieters und der Einsatzort der Geräte bekannt gegeben werden.

Die Firma Audio Light Video hat wegen aller fälligen Ansprüche, die ihr aus dem Miet/ Verkaufvertrag zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückhaltungsrecht

an den in Ihrer Verfügbarkeit befindlichen Gütern.

Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus anderen Aufträgen geltend gemacht werden.

Macht die Firma Audio Light Video von Ihrem Recht zum Pfandverkauf der in Ihren Besitz gelangten Gegenstände Gebrauch,

so genügt für die Pfandversteigerungsandrohung und die Mitteilung des Versteigerungstermines die Absendung einer Benachrichtigung

an die letzte der Firma bekannte Anschrift des Auftraggebers (Schuldners).

Die Pfandversteigerung darf nicht vor Ablauf eines Monats nach Androhung erfolgen.

Für alle am Mietgerät entstanden Schäden haftet der Mieter.

Allfällig dadurch notwendige Reparaturen werden mit dem Preis der Ersatzteile und der Servicezeit in Rechnung gestellt.

Der Mieter hat die Geräte entsprechend pfleglich zu behandeln und für Schutz gegen jegliche Beschädigung zu sorgen.

Die Aufklärungspflicht über Schäden an den Mietgegenständen liegt beim Mieter.

Sollten sich nach Rückgabe, bei der Überprüfung Fehler oder Schäden ergeben, die uns vom Mieter nicht gemeldet oder verschwiegen worden sind,

stellen wir zuzüglich Diagnosekosten € 60,-netto per Stunde in Rechnung.

Die Mietgeräte werden von uns in überprüftem und sauberem Zustand übergeben.

Der Mieter hat nach dem Einsatz für eine entsprechende Säuberung der Geräte und Gegenstände zu sorgen,

ansonsten ist eine Reinigungspauschale von € 60,- netto per Stunde fällig und wird von uns in Rechnung gestellt.

Gleiches gilt auch für alle Arten von Kabeln.

Jene werden aufgerollt und mit Kabelklett versehen ausgegeben, und sollten auch so retourniert werden.

Für nicht aufgerollte oder verschmutzte Kabel wird eine Pauschale von € 4,- netto pro Kabel verrechnet.

Der Mieter haftet für die ordnungsgemäße Aufstellung und Installation aller Anlagen, und hat für die ggf. notwendige Überprüfung der Behörden zu sorgen.

Alle Geräte und Teile, die über Publikum montiert werden, sind mit Seilen bzw. Ketten zu sichern.

Traversen, Stative und Geräte sind gegen Herab- und Umfallen sowie kippen entsprechend zu sichern.

Abhängig vom Veranstaltungsort sind auch ggf. Abspannungen vorzunehmen.

Siehe auch Allgemeine technische Hinweise.

Bei Traversen ist auf die zulässige Durchbiegung und auf die maximal zulässige Punktlast zu achten.

Die Last ist in jedem Fall gleichmäßig verteilen.

Die Firma Audio Light Video übernimmt keinerlei Haftung oder Schadenersatzansprüche aus Schäden

die sich durch jeglicher Missachtung der technischen Gegebenheiten ergeben.

Alle Mietgeräte werden vor der Auslieferung von uns überprüft, ebenso bei der Retournierung.

Allfällig übersehene Defekte oder Sonderlichkeiten im Betrieb sind vom Mieter sofort zu melden, ebenso durch den Mieter entstanden Defekte oder Beschädigungen.

Scheinwerfer mit Halogenleuchtmittel werden mit Ersatzlampe geliefert.

Sollte ein Lampentausch notwendig sein, so ist die kaputte Lampe zu retournieren, widrigenfalls wird die Lampe zum Listenpreis verrechnet.

Ein Haftungsübergang auf die Firma Audio Light Video als Vermieter wird für alle Fälle ( Personenschaden Materialverlust, Folgeschäden durch technische Defekte)

vollinhaltlich ausgeschlossen.

Bei Verlust oder Diebstahl ist polizeiliche Meldung unbedingt erforderlich, und sofort zu geschehen.

Die Vergabe von Mietgeräten erfolgt nach Maßgabe des Lagerbestandes.

Die Vermietung gilt mit der Reservierung der Anlage( auch mündlich) als Auftragserteilung.

Für allfälliges Storno – weniger als 8 Tage vor Vermiet- oder Veranstaltungsbeginn wird der volle Mietpreis, zzgl. Personalkosten in Rechnung gestellt.

Die Vermietung auch vorhandener Geräte und Teile kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

Die verwendeten Nebelflüssigkeiten sind geprüft nach DIN, haben keine MAK Werte oder toxische Inhaltsstoffe und beinhalten keine Öle.

Trotzdem kann es bei empfindlichen Personen, wie Asthma oder Lungenkranken zu Beschwerden kommen.

Die Firma Audio Light Video übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art.

Für den Ausfall oder durch indirekte Schäden der Mietgeräte haftet nicht die Firma Audio Light Video.

Für Transportschäden haftet der Mieter, auch wenn in dessen Auftrag an Dritte geliefert wird.

Alle Mietpreise verstehen sich exklusive MwSt und gelten für Abholung sowie Retournierung der Geräte vom Firmenstandort bzw. ab Lager.

Für den Transport hat der Vermieter selbst Sorge zu tragen.

Beim Betrieb und Einsatz jeglicher Geräte sind die entsprechenden Schutzbestimmungen laut VDE und DIN zu beachten.

Die Firma Audio Light Video ist für keinerlei entstandenen Schäden und Verletzungen am Mieter sowie weiterer Personen haftbar.

Bei Gesundheitsschädigung ist ein Arzt aufzusuchen.

Bei Nichteinhaltung des Rückgabetermins bzw. Abwesenheit bei Abholung, werden automatisch die/der Miettag(e) mehr verrechnet,

zuzüglich der Kosten die durch das Nichtvorhandensein der Geräte entstehen, bzw. der doppelte Transportweg.

Mit Erteilung eines Auftrags, auch mündlich erkennt der Mieter die Mietbedingungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Audio Light Video vollinhaltlich an.

Änderungen müssen schriftlich erfolgen.

Stornokonditionen:

Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber gelten folgende Fristen und Gebühren:

    bis zu 20 Kalendertage vor Lieferdatum keine Stornogebühr

    20 bis 10 Kalendertage vor Auftragsbeginn/Lieferdatum 30% des Auftragsvolumens

    ab 9 Kalendertage vor Auftragsbeginn/Lieferdatum 100 % des Auftragsvolumens

Änderungen und Druckfehler vorbehalten

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